Häufige Fragen zur Gebäudereinigung in Bremen und umzu
Hier erhalten Sie Antworten auf die Fragen, die uns Auftraggeber aus Büros, Praxen, Gewerbeimmobilien, Verwaltungsgebäuden und Privathaushalten am häufigsten stellen. Wir haben alle Themen übersichtlich gegliedert – vom ersten Kontakt über den Reinigungsablauf bis hin zu den einzelnen Leistungsbereichen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns – wir antworten schnell und unkompliziert.

ALLGEMEINE FRAGEN ZUM UNTERNEHMEN
1. Was ist Gebäudeservice Bremen, und seit wann sind Sie tätig?
Der Gebäudeservice Bremen - Glas- und Gebäudereinigung wurde 2018 gegründet und ist seitdem für gewerbliche Auftraggeber ebenso tätig wie für Privatkunden, die eine professionelle Reinigungsleistung für ihre Immobilie benötigen. Als inhabergeführtes Unternehmen stehen wir persönlich für Qualität, Verlässlichkeit und einen sorgfältigen Umgang mit Ihren Räumlichkeiten.
2. Sind Sie ein Fachbetrieb?
Ja. Gebäudeservice Bremen ist eingetragener Fachbetrieb des Gebäudereiniger-Handwerks. Das bedeutet, dass unsere Leistungen auf Basis der geltenden Normen und Qualitätsstandards dieses Handwerkszweigs erbracht werden. Für Sie als Auftraggeber ist das ein wichtiger Qualitätsnachweis – besonders wenn es um Ausschreibungen, Vertragsabschlüsse oder die Reinigung sensibler Bereiche wie Arztpraxen geht.
3. Für wen arbeiten Sie?
Wir reinigen überwiegend gewerbliche Objekte – Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Hausverwaltungen, Bildungsträger und ähnliche Auftraggeber. Darüber hinaus sind wir auch für Privatkunden tätig, die eine professionelle Reinigungsleistung für ihre Immobilie benötigen. Sprechen Sie uns einfach an – wir prüfen, ob und wie wir helfen können.
4. In welchen Städten und Regionen sind Sie tätig?
Unser Haupteinsatzgebiet ist Bremen – einschließlich aller Stadtteile von der Vahr bis Vegesack, von Huchting bis Horn-Lehe. Darüber hinaus sind wir in der gesamten Region tätig, also auch in Delmenhorst, Stuhr, Weyhe, Achim, Oyten, Langwedel, Verden, Lilienthal, Worpswede und weiteren Gemeinden im Bremer Umland. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Standort in unserem Einzugsgebiet liegt.
5. Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Der einfachste Weg ist eine kurze Anfrage über unser Kontaktformular oder ein Anruf unter 0421 43 08 86 40. Wir melden uns in der Regel noch am gleichen Werktag. Für eine präzise Kalkulation besichtigen wir Ihr Objekt vor Ort – kostenfrei und unverbindlich. Auf Basis der Begehung erstellen wir ein transparentes Angebot mit klar ausgewiesenen Leistungen und Taktung.
6. Wie schnell erhalte ich ein Angebot nach der Besichtigung?
Nach der Objektbegehung erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb eines bis zwei Werktagen. Bei dringendem Bedarf – etwa bei kurzfristigen Baureinigungen oder Sonderreinigungen – beschleunigen wir den Prozess entsprechend.
7. Wie schnell kann es nach der Auftragserteilung losgehen?
Das hängt von unserer aktuellen Auslastung und dem gewünschten Leistungsumfang ab. In vielen Fällen können wir bereits innerhalb einer 24-Stunden-Frist starten. Für laufende Unterhaltsreinigungen planen wir den Starttermin gemeinsam mit Ihnen – so dass Einarbeitung und Schlüsselübergabe reibungslos ablaufen. Bei Einmalleistungen wie Bau- oder Grundreinigungen stimmen wir den Termin kurzfristig ab.
8. Muss ich bei der ersten Reinigung dabei sein?
Das ist nicht erforderlich. Bei der ersten Reinigung nehmen wir uns Zeit, Ihr Objekt kennenzulernen, Besonderheiten zu notieren und etwaige offene Fragen zu erfassen, die wir zeitnah mit Ihnen abklären. Wenn Sie nicht vor Ort sein können, besprechen wir alles Wichtige vorab telefonisch und legen die Details im Leistungsverzeichnis schriftlich fest.
9. Was ist ein Leistungsverzeichnis?
Das Leistungsverzeichnis ist ein schriftliches Dokument, das genau beschreibt, welche Bereiche Ihres Objekts in welcher Häufigkeit und mit welchen Tätigkeiten gereinigt werden. Es ist Bestandteil Ihres Vertrags und dient als verbindliche Grundlage für unsere Reinigungskräfte. So weiß jede Reinigungskraft – auch bei Vertretungen – genau, was und wann es zu tun ist.
10. Welche Geschäftszeiten haben Sie?
Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr. Die Reinigungsarbeiten selbst werden nach Absprache durchgeführt – häufig in den frühen Morgenstunden, am Abend oder an Wochenenden, damit Ihr Betriebsablauf nicht beeinträchtigt wird.
11. Was passiert, wenn eine Reinigungskraft krank wird?
Wir organisieren eine Vertretung – in aller Regel unmerklich und grundsätzlich ohne, dass Sie sich darum kümmern müssen. Da alle unsere Reinigungskräfte mit dem Leistungsverzeichnis Ihres Objekts vertraut sind, kann eine Vertretung nahtlos einspringen. Sie werden von uns informiert, falls es zu einer Änderung kommt.
12. Verwenden Sie umweltfreundliche Reinigungsmittel?
Ja, soweit es die jeweilige Reinigungsaufgabe zulässt, setzen wir auf Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU Ecolabel. Diese Produkte sind biologisch abbaubar, schadstoffarm und für den Einsatz in Innenräumen besonders geeignet. Bei medizinischen Einrichtungen und speziellen Hygieneanforderungen kommen ergänzend zugelassene Desinfektionsmittel zum Einsatz.
13. Arbeiten Sie nachhaltig?
Ja, Nachhaltigkeit ist ein fester Bestandteil unserer Arbeitsweise. Wir setzen auf dosierte Mitteleinsätze, umweltzertifizierte Produkte, Mikrofasertextilien, die mehrfach gewaschen und wiederverwendet werden, sowie auf sparsame Geräte mit geringem Energie- und Wasserverbrauch. Reinigungsabfälle werden fachgerecht und vorschriftsgemäß entsorgt.
14. Arbeiten Sie klimafreundlich?
Klimaschutz spielt in unserer täglichen Arbeit eine konkrete Rolle. Wir reduzieren unseren CO2-Fußabdruck durch kurze Anfahrtswege innerhalb des Bremer Stadtgebiets, den gezielten Einsatz von Konzentraten statt fertig verdünnter Produkte, energiesparende Reinigungsmaschinen sowie den Verzicht auf Einwegmaterialien, wo immer es möglich ist. Umweltzertifizierte Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder EU Ecolabel sind bei uns Standard – nicht Ausnahme.
15. Wie entsorgen Sie Reinigungsabfälle?
Reinigungsabfälle – darunter verbrauchte Verbrauchsmaterialien, Einweghandschuhe oder Filterrückstände – werden von uns fachgerecht und nach den geltenden Abfallvorschriften entsorgt. Wir trennen Abfälle nach Materialart und führen verwertbare Stoffe der richtigen Entsorgung zu. Chemische Reinigungsrückstände werden nicht über den normalen Abwasserpfad entsorgt, sondern vorschriftsgemäß behandelt.
16. Setzen Sie farbcodierte Reinigungstextilien ein?
Ja. Wir arbeiten mit einem Farbcodesystem unserer Reinigungstextilien. Jede Farbe ist einem bestimmten Bereich zugeordnet – zum Beispiel Rot für Sanitärräume, Blau für Büroflächen, Grün für Küchen. Dadurch wird eine Kreuzkontamination zuverlässig verhindert, was insbesondere in Praxen und medizinischen Einrichtungen von zentraler Bedeutung ist.
17. Kann ich einen laufenden Reinigungsvertrag auch kurzfristig kündigen?
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem individuellen Vertrag und werden transparent vor Vertragsabschluss besprochen. Grundsätzlich setzen wir auf langfristige Partnerschaften, drängen aber niemanden in unflexible Bindungen. Bei klar definierten Einmalleistungen wie Baureinigungen oder Grundreinigungen gibt es selbstverständlich keine laufende Vertragsbindung.

BÜROREINIGUNG & UNTERHALTSREINIGUNG
18. Was umfasst eine regelmäßige Unterhaltsreinigung?
Die Unterhaltsreinigung ist die laufende, turnusmäßige Pflege Ihrer Flächen – täglich, wöchentlich oder nach einem individuell vereinbarten Rhythmus. Dazu gehören das Saugen und Wischen von Böden, die Reinigung von Oberflächen, Schreibtischen und Besprechungsmöbeln, die Leerung von Papierkörben und Mülleimern sowie die Grundpflege von Sanitäranlagen. Die genaue Leistungsbeschreibung wird im Leistungsverzeichnis festgelegt, das Bestandteil Ihres Vertrags ist.
19. Wie oft sollte eine Büroreinigung stattfinden?
Das hängt von der Mitarbeiterzahl, der Branche und dem allgemeinen Publikumsverkehr in Ihrem Büro ab. Intensiv genutzte Büros mit hohem Kundenverkehr sollten täglich gereinigt werden. Kleinere Büros mit wenig Publikumsverkehr kommen häufig mit ein bis zwei Reinigungen pro Woche aus. Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung beraten wir Sie, welcher Rhythmus für Ihr Objekt sinnvoll und wirtschaftlich ist.
20. Können wir den Reinigungsrhythmus nachträglich anpassen?
Ja. Wir reagieren flexibel auf veränderte Anforderungen. Wenn sich Ihre Bürogröße, Belegungszahl oder Nutzungsintensität ändert, passen wir den Umfang und die Taktung unkompliziert an.
21. Was kostet eine Unterhaltsreinigung?
Die Kosten richten sich nach der zu reinigenden Fläche, dem vereinbarten Leistungsumfang und der Reinigungsfrequenz. Eine pauschale Aussage ist daher nicht seriös möglich. Nach der kostenlosen Objektbesichtigung erhalten Sie von uns ein transparentes, verbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.
22. Gibt es An- und Abfahrtskosten?
Nein. Wir berechnen keine gesonderten An- oder Abfahrtskosten für regelmäßige Aufträge oder Begehungstermine im Vorfeld einer Angebotskalkulation. Sie zahlen ausschließlich für die vereinbarten Reinigungsleistungen – das ist in unserem Angebot bereits vollständig berücksichtigt. Im Zusammenhang mit flexibel auf Abruf erfolgenden Reinigungsarbeiten wird eine zuvor transparent festgelegte Weg- und Rüstzeitenpauschale erhoben.
23. Wird nach Stunden oder pauschal abgerechnet?
Das hängt von der Leistungsart ab. Laufende Unterhaltsreinigungen werden in der Regel zu einem monatlichen Pauschalpreis abgerechnet, der auf Basis des vereinbarten Leistungsverzeichnisses kalkuliert wird. Einmalleistungen wie Grund- oder Baureinigungen werden nach Aufwand kalkuliert und als Festpreis angeboten, oder auch nach Stundenverrechnungssatz angeboten. In jedem Fall erhalten Sie vorab ein verbindliches Angebot.

PRAXISREINIGUNG
24. Welche Besonderheiten gibt es bei der Reinigung von Arztpraxen?
Arztpraxen unterliegen strengen hygienischen Anforderungen. Neben der optischen Sauberkeit ist die Keimreduktion in Wartebereichen, Behandlungszimmern und Sanitärräumen entscheidend. Wir verwenden VAH-gelistete Flächendesinfektionsmittel, arbeiten mit dem Farbcodesystem zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen und schulen unser Personal für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen. Generell werden sämtliche Arbeiten gesetzteskonform dokumentiert.
25. Können Sie auch in laufenden Praxisbetrieb reinigen?
Ja, sofern organisatorisch möglich. Viele unserer Praxiskunden bevorzugen jedoch Reinigungen außerhalb der Sprechzeiten – also in den frühen Morgenstunden oder am Abend –, um den Betrieb nicht zu stören und Patienten keine Unannehmlichkeiten zu bereiten. Wir passen uns Ihren Betriebszeiten wunschgemäß und flexibel an.
26. Bieten Sie auch Desinfektion von Oberflächen an?
Ja. Auf Wunsch führen wir gezielte Flächendesinfektionen durch – etwa in Wartebereichen, an Türgriffen, Lichtschaltern, Tastaturen und anderen häufig berührten Kontaktflächen. Wir verwenden dafür ausschließlich zugelassene Desinfektionsmittel, die gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der DGHM wirksam sind.
27. Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Reinigung von Arztpraxen?
Arztpraxen unterliegen einem dichten Regelwerk aus Infektionsschutzgesetz (IfSG), den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut sowie der TRBA 250 – der technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen. Auf dieser Grundlage sind Arztpraxen verpflichtet, einen schriftlichen Hygieneplan zu führen, der unter anderem festlegt, welche Flächen wann, womit und durch wen gereinigt oder desinfiziert werden. Die KRINKO-Empfehlung zur Flächenhygiene (2022) unterscheidet dabei nach Infektionsrisiko: Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko – zu denen Arztpraxen zählen – erfordern die desinfizierende Reinigung patientennaher und häufig berührter Flächen. Als externer Reinigungsdienstleister arbeiten wir im Rahmen Ihres Hygieneplans und stimmen unsere Leistungen auf den praxisindividuellen Reinigungs- und Desinfektionsplan ab.
28. Wie ist Ihr Personal für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen qualifiziert?
Reinigungspersonal, das in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen eingesetzt wird, gilt gemäß TRBA 250 als Fremdfirma im Sinne des Arbeitsschutzes und muss entsprechend unterwiesen sein. Wir schulen unser Personal vor dem ersten Einsatz in einer medizinischen Einrichtung und führen die Unterweisungen mindestens einmal jährlich fort – Inhalt und Zeitpunkt werden schriftlich dokumentiert. Die Schulungen umfassen den hygienischen Umgang mit Flächen und Textilien, das Farbcodesystem zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen, den sachgerechten Einsatz von VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln sowie die Handhabung persönlicher Schutzausrüstung. So ist sichergestellt, dass unsere Reinigungskräfte die Mindestanforderungen der TRBA 250 erfüllen und Ihr Praxisbetrieb nicht zum Infektionsrisiko wird.
29. Können Sie die durchgeführten Reinigungen für unsere Hygieneunterlagen dokumentieren?
Ja. Auf Wunsch stellen wir Ihnen für jede Reinigung eine schriftliche Dokumentation bereit, die Datum, Uhrzeit, durchgeführte Maßnahmen, eingesetzte Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie die ausführende Person enthält. Diese Nachweise sind als Teil Ihres Hygieneplans bei Begehungen durch das Gesundheitsamt oder bei internen Qualitätsaudits vorlagefähig. Da die Gesamtverantwortung für den Hygieneplan rechtlich beim Praxisinhaber verbleibt – auch bei Fremdvergabe der Reinigung –, ist eine lückenlose Dokumentation im gemeinsamen Interesse. Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein bestimmtes Dokumentationsformat bevorzugen oder an Ihre Praxissoftware anpassen möchten.
30. Wie gehen Sie mit verschiedenen Risikobereichen innerhalb einer Praxis um?
Nicht alle Bereiche einer Arztpraxis sind gleich. Die KRINKO unterscheidet nach Infektionsrisiko: Wartezimmer, Flure und Rezeptionsbereiche gelten als Bereiche mit allgemeinem Risiko, Behandlungszimmer und Sanitäranlagen als Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko, für die eine desinfizierende Reinigung patientennaher Flächen vorgeschrieben ist. In Praxen mit invasiven Eingriffen können zusätzlich Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko vorliegen. Wir erfassen diese Risikostruktur bei der Objektbegehung, passen das Leistungsverzeichnis entsprechend an und setzen je nach Bereich unterschiedliche Mittel, Verfahren und Textilfarben ein. Das Ergebnis ist eine risikoangepasste Reinigung, die nicht pauschal, sondern gezielt dort ansetzt, wo der Schutz von Patienten und Personal es erfordert.

GLASREINIGUNG & FENSTERREINIGUNG
31. Wie reinigen Sie schwer zugängliche Fensterflächen?
Wir setzen häufig auf Teleskopstangen-Systeme, die eine streifenfreie Reinigung von Glasflächen bis zu 20 Metern Höhe ermöglichen – ohne Leitern oder teure Gerüste. Das eingesetzte Wasser wird durch Osmosefilterung vollentsalzt, sodass nach dem Trocknen keine Kalk- oder Mineralrückstände verbleiben. Das Ergebnis ist eine glasklare, streifenfreie Oberfläche.
32. Was tun Sie bei stark verwitterten oder mineralisch verschmutzten Scheiben?
Glasoberflächen können im Laufe der Zeit durch Kalk-, Mineral- oder organische Ablagerungen matt und trüb werden – oft als Folge von hartem Wasser, Witterungseinflüssen oder unsachgemäßer Pflege. Mit speziellen Politurpasten arbeiten wir diese Ablagerungen schonend von der Glasoberfläche ab, ohne das Material anzugreifen oder Kratzer zu hinterlassen. Das Ergebnis ist in vielen Fällen beeindruckend: Scheiben, die über Jahre trüb wirkten, gewinnen ihre ursprüngliche Transparenz und Klarheit zurück. Bitte beachten Sie: Bei strukturell geschädigtem Glas – also wenn die Verwitterung das Glas selbst dauerhaft verändert hat – empfehlen wir einen Austausch der Vergladung.
33. Reinigen Sie auch Glasfassaden und Schaufensterscheiben?
Ja. Schaufensterscheiben, Glasfassaden, Wintergärten und Glastüren gehören zu unserem Leistungsbereich. Die Frequenz richtet sich nach der Lage, dem Straßenverkehr und dem Erscheinungsbild, das Sie nach außen zeigen möchten. Gerade in Einzelhandels- und Gastronomiebereichen lohnt eine regelmäßige Glasreinigung, da ein gepflegtes Erscheinungsbild direkt auf die Außenwirkung einzahlt.

TEPPICHREINIGUNG
34. Welche Methoden setzen Sie bei der Teppichreinigung ein?
Wir verwenden je nach Teppichtyp und Verschmutzungsgrad verschiedenste Nass-, Feucht- oder Trockenverfahren. Die Sprühextraktion als intesive Tiefen- und Grundreinigung löst Schmutz, Allergene und Bakterien schonend aus der Faser – ohne die Struktur des Teppichs zu belasten. Bei empfindlichen Naturfasern oder Objekten mit der Notwendigkeit kurzer Trockenzeit wählen wir das jeweils geeignetste Verfahren.
35. Wie lange muss ein Teppich nach der Reinigung trocknen?
Das hängt von der eingesetzten Methode und den Raumverhältnissen ab. Durch den Einsatz von Hochleistungstrocknern kann die Trockenzeit deutlich verkürzt werden. Wir empfehlen, Reinigungen am Abend oder über das Wochenende durchzuführen, damit die Flächen zum nächsten Werktag vollständig nutzbar sind.
36. Können Sie Flecken dauerhaft entfernen?
Viele Flecken – darunter Kaffee, Tinte, Öl oder Schmutz – lassen sich durch professionelle Fleckbehandlung vollständig oder zumindest weitestgehend beseitigen. Ob ein Fleck vollständig verschwindet, hängt vom Alter des Flecks, dem Fasermaterial und der Art der Verschmutzung ab. Wir beurteilen die Ausgangssituation ehrlich und geben Ihnen vorab eine realistische Einschätzung. Das Wiederanschmutzungsverhalten gereinigter Textilbeläge ist im Anschluss an die Reinigung neutral, das heißt, dass es nicht zu einer beschleunigten und verstärkten Anschmutzung kommt.
37. Wie oft sollte ein Teppichboden professionell gereinigt werden?
In stark frequentierten Gewerbebereichen empfehlen wir eine professionelle Teppichreinigung mindestens einmal jährlich – in Wartezimmern, Empfangsbereichen oder Konferenzräumen auch halbjährlich. Die laufende Unterhaltsreinigung durch Staubsaugen ersetzt die Tiefenreinigung nicht, sondern ergänzt sie.

POLSTERREINIGUNG
38. Welche Polstermöbel reinigen Sie?
Wir reinigen Bürostühle, Wartezimmermöbel, Sofas, Loungemöbel und Konferenzstühle. Polstermöbel in Büros und Praxen werden oft unterschätzt – sie sammeln Staub, Hautschuppen, Bakterien und Gerüche, die weder sichtbar noch sofort riechbar sind. Eine regelmäßige professionelle Reinigung verlängert die Lebensdauer der Möbel und verbessert das Raumklima spürbar.
39. Ist eine Polsterreinigung auch bei hochwertigen oder empfindlichen Stoffen möglich?
Ja. Vor jeder Reinigung prüfen wir das Pflegeetikett und das Fasermaterial. Bei empfindlichen Stoffen wie Alcantara, Velours oder Naturfasern wählen wir ein entsprechend schonendes Verfahren. Auf Wunsch führen wir vorab einen unauffälligen Probetest durch, um sicherzustellen, dass Farbe und Struktur erhalten bleiben.

BAUREINIGUNG
40. Was ist eine Baureinigung, und wann wird sie durchgeführt?
Die Baureinigung findet während oder nach Abschluss von Bau- oder Renovierungsarbeiten statt, bevor ein Objekt bezogen oder übergeben wird. Sie umfasst die Beseitigung von Bauschutt, Mörtelspritzern, Farbresten, Kleberückständen, Gipsstaub und Folienresten – kurz: alles, was nach dem Handwerkereinsatz zurückbleibt. Das Ziel ist ein bezugsfertiger Zustand, der sich von der üblichen Unterhaltsreinigung grundlegend unterscheidet.
41. Müssen wir für die Baureinigung etwas vorbereiten?
Idealerweise sollten grobe Bauabfälle und Bauschutt vorab durch den Bauunternehmer beseitigt werden. Wir übernehmen dann die eigentliche Feinreinigung: Böden, Fenster, Oberflächen, Sanitäranlagen und Treppenanlagen. Die genaue Abgrenzung der Leistungen klären wir vorab im Gespräch.
42. Wie wird der Preis für eine Baureinigung kalkuliert?
Da Baureinigungen stark in Umfang und Aufwand variieren, erstellen wir immer ein individuelles Angebot nach Objektbesichtigung. Maßgebliche Faktoren sind die Fläche, der Verschmutzungsgrad, die Bodenbeläge und die Anzahl der zu reinigenden Sonderbereiche wie Bäder, Küchen oder Treppenhäuser.

GRUNDREINIGUNG
43. Was ist eine Grundreinigung, und wann ist sie sinnvoll?
Die Grundreinigung ist eine intensive Tiefenreinigung bereits genutzter Räume – deutlich umfangreicher als die laufende Unterhaltsreinigung. Sie ist sinnvoll nach einem Mieterwechsel, vor einer Neuvermietung, nach längerer Betriebspause oder wenn sich über Monate und Jahre Schmutz in schwer zugänglichen Bereichen angesammelt hat. Dabei werden Böden gründlich aufbereitet, Oberflächen in der Tiefe gereinigt, Fugen und Ecken bearbeitet und sanitäre Anlagen intensiv desinfiziert.
44. Wie unterscheidet sich die Grundreinigung von der Unterhaltsreinigung?
Die Unterhaltsreinigung hält einen bereits sauberen Zustand aufrecht – regelmäßig, schnell, im laufenden Betrieb. Die Grundreinigung stellt diesen Zustand erst her, wenn er durch Abnutzung, Nutzerwechsel oder längere Vernachlässigung nicht mehr gegeben ist. Sie ist aufwendiger, zeitintensiver und erfordert teils den Einsatz von Spezialmaschinen und -mitteln. In der Praxis wird die Grundreinigung oft einmal jährlich als Ergänzung zur laufenden Unterhaltsreinigung durchgeführt.
45. Wie wird der Preis für eine Grundreinigung kalkuliert?
Auch hier erstellen wir nach Objektbesichtigung ein individuelles Angebot. Entscheidend sind Fläche, Bodenbelag, Grad der Verschmutzung und die Anzahl der Sonderbereiche. Grundreinigungen sind Einmalleistungen – es gibt keine Vertragsbindung.

TREPPENHAUSREINIGUNG
46. Wie häufig sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Das hängt von der Anzahl der Parteien, dem Publikumsverkehr und der Lage des Gebäudes ab. In der Regel empfehlen wir wöchentliche Reinigungen für Treppenhäuser mit mehreren Mietparteien oder intensivem Durchgangsverkehr. Bei Bürogebäuden mit Publikumsverkehr kann auch eine häufigere Reinigung sinnvoll sein.
47. Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Typischerweise umfasst unsere Treppenhausreinigung das Kehren und Wischen aller Treppenstufen und Podeste, die Reinigung von Handläufen und Treppengeländern, die Pflege von Fensterbänken und Briefkastenanlagen, die Reinigung von Eingangsbereichen sowie das Wischen von Lichtschaltern und Türgriffen. Auf Wunsch können wir auch Keller- und Aufzugsbereiche einbeziehen.
48. Kann die Treppenhausreinigung mit anderen Leistungen kombiniert werden?
Ja. Viele unserer Kunden kombinieren die Treppenhausreinigung mit einer regelmäßigen Unterhaltsreinigung der Büro- oder Gewerbeflächen im gleichen Gebäude. Das ist organisatorisch einfacher und in der Regel auch wirtschaftlicher, da Anfahrt und Einsatzplanung gebündelt werden.

SONDERREINIGUNG
49. Was versteht man unter Sonderreinigung?
Sonderreinigungen sind alle Reinigungsaufgaben, die über die regelmäßige Unterhaltsreinigung hinausgehen und besonderen Aufwand, spezielle Geräte oder Fachkenntnisse erfordern. Dazu zählen unter anderem die Reinigung nach Vandalismus, Brandschäden oder Wasserschäden, die Entfernung von Graffiti, die Desinfektion nach Schädlingsbefall oder die Beseitigung von starken Gerüchen. Jede Sonderreinigung wird individuell besichtigt und kalkuliert.
50. Können Sie auch bei Notfällen kurzfristig reagieren?
Ja, soweit unsere Kapazitäten es erlauben. Bei dringenden Situationen – etwa nach einem Rohrbruch, einem Vandalismus-Ereignis oder einem Wasserschaden – versuchen wir, so schnell wie möglich vor Ort zu sein. Bitte kontaktieren Sie uns in solchen Fällen telefonisch direkt unter 0421 43 08 86 40.

GROßKÜCHENREINIGUNG
51. Warum ist die professionelle Reinigung von Großküchen so wichtig?
In Großküchen – ob in Kantinen, Betriebsrestaurants, Catering-Unternehmen oder Pflegeeinrichtungen – gelten strenge lebensmittelrechtliche Hygienevorschriften, unter anderem gemäß HACCP. Fett- und Eiweißablagerungen auf Grills, Friteusen, Absaughauben und Abluftsystemen stellen nicht nur ein Hygieneproblem, sondern auch ein ernsthaftes Brandrisiko dar. Unsere Großküchenreinigung beseitigt diese Ablagerungen gründlich und dokumentiert die Maßnahmen auf Wunsch für Ihre Hygieneunterlagen.
52. Wie oft sollte eine Großküche professionell gereinigt werden?
Neben der täglichen Betriebsreinigung durch das eigene Personal empfehlen wir für die meisten Großküchen eine professionelle Intensivreinigung im Rhythmus von ein- bis zweimal jährlich – bei besonders intensivem Betrieb auch quartalsweise. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Absaughauben und Lüftungskanäle: Die zugänglichen Teile der Lüftungshaube sind täglich durch das eigene Personal zu prüfen, die vollständige Abluftanlage – Kanäle, Ventilatoren, Aggregatkammern – ist gemäß VDI 2052 und DGUV Regel 110-003 mindestens halbjährlich durch einen Fachbetrieb zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.

CONTAINERREINIGUNG
53. Welche Container reinigen Sie?
Wir reinigen Baustellencontainer, Sanitärcontainer, Wohncontainer und Sozialcontainer – also alle mobilen und stationären Raumeinheiten, die auf Baustellen, in Gewerbebetrieben oder auf Firmengeländen als Aufenthalts-, Umkleide-, Sanitär- oder Bürobereich genutzt werden. Diese Container werden oft intensiv beansprucht und von wechselndem Personal genutzt, was eine regelmäßige professionelle Reinigung besonders wichtig macht. Wir übernehmen sowohl Einmalreinigungen – etwa nach Abschluss einer Bauphase – als auch laufende Reinigungsintervalle für dauerhaft genutzte Containeranlagen.
54. Wie oft sollten Container professionell gereinigt werden?
Das hängt von der Nutzungsintensität, der Personenzahl und der Art des Containers ab. Sanitärcontainer auf aktiven Baustellen sollten aufgrund der hohen Beanspruchung idealerweise täglich, mindestens aber wöchentlich gereinigt werden – in Stoßzeiten auch häufiger. Wohn- und Sozialcontainer mit regelmäßigem Aufenthaltsbetrieb empfehlen wir ebenfalls in kurzen Intervallen zu reinigen, um ein hygienisches und angenehmes Arbeitsumfeld zu erhalten. Für Bürocontainer und Baustellenbüros genügt oft eine wöchentliche Reinigung. Nach Abzug der Baustelle oder Rückgabe von Mietcontainern führen wir auf Wunsch auch eine Grundreinigung durch, damit die Einheiten im ordentlichen Zustand übergeben oder weitervermittelt werden können.

ABLÄUFE, QUALITÄT & ORGANISATION
55. Wie stellen Sie gleichbleibende Reinigungsqualität sicher?
Wir arbeiten mit klar strukturierten Leistungsverzeichnissen, in denen alle zu reinigenden Bereiche und Tätigkeiten beschrieben sind. Unsere Objektleiter führen stichprobenartige Kontrollbegehungen durch und dokumentieren & archivieren diese. Zudem ermutigen wir unsere Kunden ausdrücklich, uns direkt und zeitnah anzusprechen, wenn etwas nicht stimmt – wir reagieren schnell und ohne bürokratischen Aufwand.
56. Was passiert, wenn ich mit einer Reinigung nicht zufrieden bin?
Wir bitten Sie, uns das zeitnah mitzuteilen – idealerweise noch am selben Tag. Wir beheben die Gründe Ihrer Beanstandung selbstverständlich ohne Aufpreis und unverzüglich Qualitätsprobleme sind für uns kein Anlass für Ausreden, sondern für schnelles Handeln.
57. Wer haftet, wenn bei der Reinigung etwas beschädigt wird?
Wir haften für Schäden, die unsere Reinigungskräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen. Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die solche Schäden abdeckt. Im Schadensfall melden Sie sich bitte umgehend bei uns – wir kümmern uns schnell und unkompliziert um die Schadensregulierung.
58. Bringen Sie eigene Reinigungsmittel und Geräte mit?
Ja. Wir kommen mit allem, was wir für die Reinigung benötigen – inklusive eigener Reinigungsmittel, Maschinen und Verbrauchsmaterialien. Sie müssen nichts bereitstellen. Auf Wunsch können wir jedoch auch mit kundenseitig bereitgestellten Mitteln arbeiten, sofern diese für die jeweilige Aufgabe geeignet sind.
59. Haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu meinen Räumen, auch wenn ich nicht vor Ort bin?
Das ist bei vielen unserer Kunden so – insbesondere bei frühmorgendlichen oder abendlichen Reinigungen. Für die Schlüsselverwaltung haben wir klare interne Prozesse: Schlüsselempfang und -weitergaben an autorisiertes Personal werden protokolliert und Schlüssel selber ohne Klartext-Kennzeichnung sicher aufbewahrt Auf Wunsch schließen wir eine Schlüsselvereinbarung ab.
60. Sind Sie versichert?
Ja. Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die vielfältigsten Schäden, die im Rahmen unserer Reinigungstätigkeit an Ihrem Eigentum entstehen könnten, abdeckt. Details teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
61. Können Sie auch kurzfristig einspringen, wenn mein bisheriger Reinigungsdienstleister ausgefallen ist?
Wir tun unser Möglichstes. Wenn Sie uns kontaktieren und Ihre Situation schildern, prüfen wir sofort unsere Kapazitäten und melden uns kurzfristig zurück. Gerade bei zeitkritischen Situationen – zum Beispiel vor Kundenbesuchen, Begehungen oder Behördenkontrollen – helfen wir, wo immer es möglich ist.
62. Wie läuft die Zusammenarbeit in der Praxis ab?
Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir eine kostenfreie Objektbesichtigung. Im Anschluss erhalten Sie ein transparentes Angebot. Nach Auftragserteilung legen wir gemeinsam den Starttermin, die Taktung und die konkreten Reinigungsleistungen fest. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie von Beginn an. Die Zusammenarbeit ist unkompliziert, direkt und partnerschaftlich – ganz ohne unnötige Bürokratie.
63. Gibt es Mindestvertragslaufzeiten?
Das variiert je nach Leistungsart. Für laufende Unterhaltsreinigungen vereinbaren wir in der Regel eine Mindestlaufzeit, die wir vorab transparent kommunizieren. Einmalige Leistungen wie Baureinigung, Grundreinigung oder Sonderreinigung sind immer ohne Vertragsbindung buchbar.
64. Arbeiten Sie auch an Wochenenden oder Feiertagen?
Ja, auf Wunsch. Viele unserer Kunden lassen intensivere Reinigungen – etwa Grund- oder Teppichreinigungen – bewusst am Wochenende durchführen, damit der Betrieb nicht unterbrochen wird. Einsätze an Sonn- und Feiertagen werden nach den tariflichen Regelungen des Gebäudereiniger-Handwerks abgerechnet.
65. Wie kontaktiere ich Sie am schnellsten?
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch unter 0421 43 08 86 40 – Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular auf dieser Website schreiben. Wir antworten in der Regel am selben Werktag.
