Treppenhausreinigung Bremen – für Hausverwaltungen & WEG
Treppenhausreinigung mit einem Mikrofaserwischbezug auf einem Natursteinbodenbelag aus Granit durch den Gebäudeservice Bremen.

Treppenhausreinigung in Bremen und umzu

Ein gepflegtes Treppenhaus kostet Geld. Ein vernachlässigtes kostet mehr – Geld und Nerven. Ein Treppenhaus ist eben kein Nebenraum: Es ist der einzige Raum eines Wohngebäudes, den jeder Bewohner täglich durchquert und den niemand wirklich bewohnt. Es ist Zugang, Begegnungsort und manchmal der einzige Ort, an dem Nachbarn sich kurz sehen, ein Wort wechseln, den berühmten Bremer „Klönschnack" halten. Es muss großen Belastungen standhalten – und dabei stets einladend wirken. Das ist eine stille, aber anspruchsvolle Aufgabe.

Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter ist die Treppenhausreinigung oft eines der problembehaftetsten Themen der Immobilienpflege – weil sie täglich sichtbar ist, weil Mieter sie unmittelbar wahrnehmen und weil sie, wenn sie vernachlässigt wird, sehr schnell zum Konfliktthema wird.

Materialgerecht – nicht pauschal

Treppenhäuser bestehen selten aus nur einem Material. Naturstein, Feinsteinzeug, Keramik, Holz, elastische Beläge, textile Auslegware – oft finden sich mehrere davon in einem einzigen Treppenhaus. Das ist kein Randproblem: Was für Granit richtig ist, kann Linoleum dauerhaft beschädigen. Was Marmor zum Strahlen bringt, greift Holz an. Wer das nicht weiß, reinigt nicht – er verschleißt.

Marmor und Kalkstein reagieren auf saure Reiniger chemisch: Selbst gering konzentrierte Essigsäure verätzt die polierte Oberfläche und hinterlässt matte Stellen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen. Richtig ist hier ausschließlich ein pH-neutraler Reiniger, sparsam dosiert, nebelfeuchte Wischweise – und kein abrasives Pad, das die Politur zerkratzt.

Holztreppen und Holzstufen dürfen generell nur nebelfeucht gereinigt werden. Zu viel Feuchtigkeit dringt in die Oberfläche ein, führt zu Quellung und Verformung und kann langfristig Fugenbildung verursachen – Schäden, die teuer werden, wenn niemand täglich hinschaut und sie früh bemerkt.

Linoleum verhält sich genau entgegengesetzt zu Marmor: Stark alkalische Reiniger – Schmierseife, Ammoniak, Waschmittel – greifen die Oberfläche an und verursachen gelbe Verfärbungen durch Verseifung. Diese sind ebenfalls irreparabel. Linoleum verlangt Neutral- oder leicht saure Reiniger mit einem pH-Wert deutlich unter 10.

Das ist kein Spezialwissen – es ist das Handwerk, das entscheidet, ob ein Belag nach zehn Jahren noch wie neu aussieht oder nach drei Jahren saniert werden muss. Wir kennen den Unterschied, und wir wählen Verfahren und Mittel für jedes Objekt individuell – nicht pauschal aus dem Vorrat.

Treppengeländer, Handläufe, Briefkastenanlage, Fensterflächen und Eingangstüren reinigen und pflegen wir auf Wunsch gleich mit.

Werterhalt als stilles Ergebnis

Regelmäßige und materialgerechte Treppenhausreinigung ist mehr als Pflege – sie ist ein aktiver Beitrag zum langfristigen Werterhalt der Immobilie. Bodenbeläge, die konsequent gepflegt werden, halten länger. Kalkablagerungen, die früh behandelt werden, werden nicht zum dauerhaften Problem. Schäden an Oberflächen fallen auf, wenn jemand täglich hinschaut – und lassen sich so rechtzeitig beheben, bevor sie teuer werden.

Hausverwaltungen, die die Treppenhausreinigung an uns delegieren, haben einen verlässlichen Partner, der liefert, was vereinbart wurde – ohne Nachverhandlung, ohne Ausreden, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Für wen wir tätig sind

Wir übernehmen im Rahmen unserer professionellen Gebäudereinigung die Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften & Wohnungsbaugesellschaften in Bremen, im Bremer Umland und in ganz Norddeutschland – in Wohngebäuden jeder Größe, vom Zweifamilienhaus bis zur großen Wohnanlage.

Sprechen Sie uns an – wir besichtigen Ihr Objekt und erstellen Ihnen ein Angebot, das zu Gebäude und Budget passt.

Wir freuen uns darauf, Ihr Treppenhaus dauerhaft einladend zu halten.

Häufig gestellte Fragen zur Treppenhausreinigung

01

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden? 

Das hängt von der Größe des Gebäudes, der Anzahl der Bewohner und der Lage des Eingangs ab. Als Orientierung: In kleineren Wohngebäuden mit bis zu zehn Parteien ist eine wöchentliche Reinigung in der Regel ausreichend. In größeren Anlagen mit hohem Durchgangsverkehr oder direktem Straßenzugang können zwei bis drei Einsätze pro Woche sinnvoll sein. Wir empfehlen die passenden Intervalle nach einer Begehung Ihres Objekts.

02

Welche Bodenbeläge können Sie reinigen?

Alle gängigen Beläge – Naturstein wie Marmor, Granit und Schiefer, Feinsteinzeug, Keramik, Kunststein, Linoleum, PVC, Holz und textile Beläge. Entscheidend ist dabei nicht nur die Reinigung selbst, sondern die materialgerechte Wahl von Verfahren und Reinigungsmitteln. Was einem Belag nützt, kann einem anderen schaden – und genau diese Unterscheidung ist unser Handwerk.

03

Können ältere, eingetretene Verschmutzungen und Kalkablagerungen entfernt werden? 

In vielen Fällen ja – je nach Belag und Ausmaß der Verschmutzung setzen wir spezifische Reinigungsverfahren ein, die über die reguläre Unterhaltsreinigung hinausgehen. Bei stark vernachlässigten Treppenhäusern empfehlen wir zunächst eine Grundreinigung, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellt – danach übernimmt die regelmäßige Unterhaltsreinigung die Pflege.

04

Wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich – Vermieter, WEG oder Mieter?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Eigentümer beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft. Die Kosten einer professionellen Treppenhausreinigung sind nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) jedoch als Betriebskosten umlagefähig – vorausgesetzt, die Reinigung erfolgt laufend und regelmäßig. Personal- und Sachkosten eines externen Reinigungsunternehmens sind dabei vollständig ansetzbar. Ein regelmäßiger Reinigungsvertrag mit klarer Leistungsbeschreibung schafft die saubere Grundlage für eine korrekte Betriebskostenabrechnung.

05

Was passiert bei Verschmutzungen oder Schäden außerhalb des regulären Reinigungstermins – etwa nach Umzügen, Renovierungen oder einem Wasserschaden?

Außerplanmäßige Einsätze sind möglich – wir reagieren so kurzfristig, wie es unsere Kapazitäten erlauben. Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Die reguläre Unterhaltsreinigung hält den vereinbarten Zustand aufrecht und ist als Betriebskosten umlagefähig. Ein Sondereinsatz nach einem Umzug, nach Renovierungsarbeiten oder einem Wasserschaden ist hingegen eine eigenständige, anlassbezogene Leistung – sie wird separat abgerechnet und ist in der Regel direkt gegenüber dem Verursacher geltend zu machen, nicht über die Nebenkostenabrechnung der Mieterschaft. Sprechen Sie uns an, wir stimmen den Einsatz kurzfristig mit Ihnen ab.

06

Liefern Sie einen Nachweis über durchgeführte Reinigungen?

Ja. Das Treppenhaus ist der meistgesehene Gemeinschaftsbereich – und einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Vermietern, WEGs und Mietern. Wurde gereinigt? Wann? Wer hat welche Beschädigung an Geländer oder Wandverputz wann verursacht? Ein professioneller Reinigungsvertrag mit nachweisbarer Durchführung schafft hier Klarheit – nicht als Misstrauensinstrument, sondern als Entlastung für Hausverwaltungen. Wer dokumentiert, dass ein Schaden nach einem bestimmten Termin neu aufgetreten ist, hat ein Argument in der Hand, das im Streitfall zählt. Auf Anfrage stimmen wir Art und Umfang der Dokumentation mit Ihnen ab.

07

Übernehmen Sie auch die Reinigung von Gemeinschaftskellern, Tiefgaragen oder Fenstern?

Auf Anfrage ja – Kellergänge, Gemeinschaftsräume und Tiefgaragen können in den Leistungsumfang integriert werden, ebenso auch eine regelmäßige oder auf Abruf erfolgende Fensterreinigung. Sprechen Sie uns an, wir stimmen den Umfang gemeinsam mit Ihnen ab.

Weitere häufige Fragen zur Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen und Eigentümer beantworten wir auf unserer Häufige-Fragen-Seite – oder gerne auch im direkten Gespräch mit Ihnen.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Telefon: 0421 43 08 86 40

E-Mail: [email protected]

 

Gebäudeservice Bremen - Glas- und Gebäudereinigung 

Johanna-Kirchner-Weg 39

28329 Bremen

Deutschland

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

*Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Nachricht wurde erfolgreich gesendet
Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.