12. Juni 2026
Hygiene in Bremer Kitas und Schulen: Wann reicht Reinigung – und wann ist Desinfektion nötig?
Eltern, Träger und Schulleitungen wünschen sich eine Einrichtung, in der sich Kinder gesund entwickeln können. Daraus entsteht oft ein verständlicher, aber irreführender Reflex: Je mehr desinfiziert wird, desto sicherer. Tatsächlich ist das Gegenteil der fachliche Standard. Grundlage einer guten Hygiene in Kitas und Schulen ist die gründliche, regelmäßige Reinigung – desinfiziert wird nur gezielt dort, wo es wirklich nötig ist. Dieser Beitrag erklärt, was vorgeschrieben ist, was wann gereinigt wird und wo Desinfektion tatsächlich Pflicht ist.
Das Wichtigste in Kürze
- In Kitas und Schulen ist eine gründliche, regelmäßige Reinigung die Basis der Hygiene – eine flächendeckende Routinedesinfektion ist in der Regel nicht erforderlich.
- Gezielt desinfiziert wird dort, wo Krankheitserreger auftreten: etwa im Wickelbereich oder nach Verunreinigung mit Erbrochenem, Stuhl, Urin oder Blut.
- Als Gemeinschaftseinrichtungen sind Kitas und Schulen nach § 36 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, einen Hygieneplan mit Reinigungs- und Desinfektionsplan zu führen.
- Wird die Reinigung an einen Dienstleister vergeben, muss dieser den Hygieneplan kennen und vertraglich eingebunden sein.
- Die wirksamste Einzelmaßnahme gegen Infektionen ist und bleibt die Händehygiene.

Der rechtliche Rahmen: Warum Kitas und Schulen einen Hygieneplan brauchen
Kitas, Horte und Schulen gelten nach § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Gemeinschaftseinrichtungen, weil dort viele Menschen täglich in engem Kontakt stehen. Daraus ergeben sich konkrete Pflichten. Nach § 36 IfSG müssen diese Einrichtungen ihre innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festlegen – ein Standard, den wir auch bei der Praxisreinigung in Bremen konsequent umsetzen. Bestandteil ist ein Reinigungs- und Desinfektionsplan, der festhält, wer wann was womit und wie reinigt.
Reinigung ist die Basis – Desinfektion nur gezielt
Der zentrale fachliche Grundsatz steht so in den Rahmenhygieneplänen: Eine routinemäßige Desinfektion ist in der Kindereinrichtung in der Regel nicht notwendig. Eine gründliche und regelmäßige Reinigung – besonders der Hände sowie häufig berührter Flächen und Gegenstände – ist die wesentliche Voraussetzung für einen guten Hygienestatus.
Mehr Desinfektion bedeutet also nicht mehr Sicherheit. Flächendeckendes Desinfizieren ohne Anlass belastet Mensch und Material unnötig, ist teurer und kann die Bildung unempfindlicher Keime begünstigen, ohne den Infektionsschutz spürbar zu verbessern. Wirksam ist Desinfektion nur, wenn das geeignete, VAH-gelistete Mittel in der richtigen Konzentration und mit der vorgeschriebenen Einwirkzeit verwendet wird – sonst entsteht nur eine trügerische Sauberkeit.
Was wann gereinigt wird – die Orientierungswerte
Die Rahmenhygienepläne nennen praxisnahe Orientierungswerte, die jede Einrichtung an ihre Räume und ihre Nutzung anpasst. Typisch sind:
- Fußböden in Gruppen-, Schlaf-, Garderoben- und Sanitärräumen: täglich feucht wischen.
- Waschbecken, Toilettenbecken und -sitze, Spültasten und Ziehgriffe: täglich reinigen.
- Türklinken im Sanitärbereich: täglich reinigen.
- Oberflächen wie Schränke, Regale, Stühle und Heizkörper: wöchentlich gründlich, bei Verschmutzung sofort.
- Spielzeug und Beschäftigungsmaterial: wöchentlich gründlich – Spielzeug für Säuglinge und Krabbelkinder täglich.
- Teppichböden: täglich absaugen, zweimal jährlich feucht reinigen (Sprüh-Extraktion).
- Grundreinigung der gesamten Einrichtung (inklusive Lampen, Fenster, Heizkörper, Vorhänge): zweimal jährlich.
Grundsätzlich gilt zusätzlich: Bei sichtbarer Verschmutzung wird sofort gereinigt, unabhängig vom Intervall.
Wo Desinfektion tatsächlich Pflicht ist
Gezielte Desinfektion ist überall dort erforderlich, wo Krankheitserreger auftreten und übertragen werden können. Die klar definierten Anlässe sind:
- Wickeltische und Säuglingswaagen: nach jeder Benutzung desinfizierend reinigen – die Desinfektion kann entfallen, wenn nach jedem Kind gewechselte Einmalunterlagen verwendet werden.
- Töpfchen und WC-Kindersitze: nach jeder Benutzung desinfizierend reinigen und trocken aufbewahren.
- Flächen nach Verunreinigung mit Körpersekreten (Erbrochenes, Stuhl, Urin, Blut): zuerst grobe Verunreinigung mit Zellstoff aufnehmen, dann Wischdesinfektion.
- Beim Auftreten von Magen-Darm-Erkrankungen oder meldepflichtigen Infektionskrankheiten: gezielte Desinfektion in Absprache mit dem Gesundheitsamt.
Bemerkenswert für den Alltag: Selbst im Sanitärbereich ist eine tägliche Desinfektion in der Regel nicht erforderlich – die tägliche Reinigung genügt, solange kein Infektionsgeschehen vorliegt. Genau diese Differenzierung unterscheidet fachgerechte Reinigung von gut gemeintem, aber wirkungslosem Mehraufwand.
Händehygiene – die wirksamste Einzelmaßnahme
Hände sind durch ihre vielen Kontakte die Hauptüberträger von Infektionserregern. Regelmäßiges, gründliches Händewaschen ist deshalb wirksamer als jede Flächendesinfektion. Dazu gehören Flüssigseife aus Spendern sowie Einmalhandtücher oder personengebundene Handtücher – Gemeinschaftshandtücher sind abzulehnen. Eine Händedesinfektion ist gezielt nötig, etwa nach Kontakt mit Ausscheidungen oder dem Wickeln.
Worauf es bei der fachgerechten Reinigung ankommt
Ob eine Reinigung tatsächlich Keime reduziert oder sie nur verteilt, entscheidet die Methode. Fachgerechte Unterhaltsreinigung in Kitas und Schulen berücksichtigt mehrere Punkte:
- Feuchte Reinigung statt trockenem Wischen, um Schmutz und Keime aufzunehmen statt aufzuwirbeln.
- Vermeidung von Schmutzverschleppung, zum Beispiel durch die Zwei-Eimer-Methode oder geeignete Maschinen.
- Aufbereitung der Reinigungstücher und Wischbezüge nach Gebrauch (Waschen bei mindestens 60 Grad) und trockene Lagerung.
- Reinigung möglichst in Abwesenheit der Kinder.
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel kindersicher und für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Hinzu kommt der Arbeitsschutz: Reinigungskräfte in Kinderbetreuung und Schule haben über Körperausscheidungen Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen. Geschultes Personal kennt die Vorgaben der Biostoffverordnung; der zugehörigen Technischen Regeln und arbeitet mit der passenden Schutzausrüstung.
Reinigung in Bremer Kitas und Schulen: Worauf Träger achten sollten
Viele Einrichtungen in Bremen und Umgebung vergeben die Reinigung an einen externen Dienstleister. Das gilt auch für Schul- und Kita-Container, die während Sanierungs- und Erweiterungsphasen zum Einsatz kommen – die besonderen Anforderungen daran haben wir in unserem Beitrag zur Containerreinigung in Bremen ausführlich beschrieben. Diese Fremdvergabe ist sinnvoll – entbindet den Träger aber nicht von der Verantwortung für den Hygieneplan. Die Rahmenhygienepläne fordern ausdrücklich, dass die Reinigung auch bei Vergabe an Fremdfirmen vertraglich geregelt und nachvollziehbar dokumentiert wird. Ein Reinigungsunternehmen, das im Bildungs- und Betreuungsbereich tätig ist, muss den Reinigungs- und Desinfektionsplan der Einrichtung kennen und umsetzen.
Als Fachbetrieb des Gebäudereiniger-Handwerks ist uns dieser Unterschied zwischen Reinigung und – sofern notwendig – gezielter Desinfektion vertraut. Wir richten die Reinigung an den tatsächlichen Anforderungen der Einrichtung aus – nicht an pauschalen Versprechen, „alles zu desinfizieren“.
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Hinweis zu den Quellen
Grundlage dieses Beitrags sind das Infektionsschutzgesetz (insbesondere §§ 33 bis 36), die Rahmenhygienepläne der Länder-Arbeitskreise für Kindereinrichtungen und Schulen nach § 36 IfSG sowie Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und die Desinfektionsmittelliste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH). Die genannten Reinigungsintervalle sind Orientierungswerte; der konkrete Reinigungs- und Desinfektionsplan wird für jede Einrichtung individuell festgelegt.
