31. Mai 2026
Warum kostet professionelle Gebäudereinigung 28–30 Euro netto pro Stunde?
Wer Angebote für Gebäudereinigungsleistungen vergleicht, stellt schnell fest: Die Preisunterschiede sind enorm. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der allgemeinverbindliche Mindestlohn in der Branche bei 15,00 Euro pro Stunde – und trotzdem ruft ein seriöser Fachbetrieb netto fast das Doppelte auf. Das ist kein Aufschlag aus Willkür, sondern das Ergebnis einer nachvollziehbaren Kalkulation, die wir hier beispielhaft Schritt für Schritt offenlegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Branchenmindestlohn der Lohngruppe 1 liegt seit Januar 2026 bei 15,00 Euro pro Stunde.
- Lohnnebenkosten, bezahlte Ausfallzeiten, Material, Fahrzeuge und Verwaltung erhöhen die realen Kosten erheblich.
- Daraus ergibt sich ein fairer Nettostundensatz von 28 bis 31 Euro (Lohngruppe 1) bzw. 36 bis 38 Euro für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6).
- Angebote deutlich unter 25 Euro netto sind ein Warnsignal – für Sie als Auftraggeber auch ein rechtliches Risiko.

Schritt 1: Der Bruttolohn – 15,00 € pro Stunde
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeinverbindliche Mindestlohn in der Gebäudereinigung (Lohngruppe 1) 15,00 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Betriebe der Branche, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Damit ist er der Ausgangspunkt jeder Kalkulation, aber bei Weitem nicht der einzige Kostenfaktor.
Rentenversicherung: 9,30 %
Krankenversicherung (inkl. halbem durchschnittlichem Zusatzbeitrag): ca. 8,75 %
Pflegeversicherung: 1,70 %
Arbeitslosenversicherung: 1,30 %
Berufsgenossenschaft BG BAU (je nach Veranlagung): ca. 3,50 %
Umlage U1 – Lohnfortzahlung (je nach Krankenkasse): ca. 2,10 %
Umlage U2 – Mutterschaft: 0,44 %
Insolvenzgeldumlage: 0,15 %
Gesamt: ca. 27 %
15,00 € × 1,27 = ca. 19,05 € Lohnkosten pro bezahlter Stunde
Schritt 3: Bezahlte Ausfallzeiten – der entscheidende Faktor
Ein Mitarbeiter ist zwar bezahlt, doch nicht jede bezahlte Stunde wird produktiv am Objekt geleistet. Im Gebäudereiniger-Handwerk entstehen pro Jahr folgende Ausfallzeiten, die alle durch Branchen- und Tarifquellen belegt sind:
- Jahresarbeitszeit (39 h/Woche gemäß § 3 RTV): 2.028 h
- Urlaub (30 Tage, tariflich einheitlich): − 240 h
- Krankenstand (6,8 %, branchenspezifisch – WIdO/AOK 2023): − 136 h
- Gesetzliche Feiertage Bremen (10–11 Tage je Kalenderjahr): − 80 h
- Produktive Stunden: ca. 1.572 h
Daraus ergibt sich der Hochrechnungsfaktor 2.028 ÷ 1.572 = 1,29. Das bedeutet: Für jede produktiv am Objekt geleistete Stunde zahlt der Arbeitgeber tatsächlich 1,29 bezahlte Stunden.
19,05 € × 1,29 = ca. 24,57 € reale Lohnkosten pro produktiver Stunde
Schritt 4: Material und Maschinen – ca. +2,00 €
Professionelle Gebäudereinigung erfordert zertifizierte Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Mikrofasertücher, Einscheibenmaschinen, Scheuersaugmaschinen, Staubsauger sowie Verbrauchsmaterial wie Müllbeutel, Handschuhe und Hygieneartikel. Diese Kosten werden anteilig auf die produktive Stunde umgelegt.
Zwischenstand: ca. 26,57 €
Schritt 5: Fahrzeug- und Transportkosten – ca. +1,00 €
Reinigungskräfte fahren täglich zu ihren Einsatzorten. Gemäß Rahmentarifvertrag (§ 3 RTV) gilt die Wegezeit zwischen mehreren Objekten als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Fahrzeugkosten, Kraftstoff und Fahrzeugunterhaltung werden anteilig einkalkuliert.
Zwischenstand: ca. 27,57 €
Schritt 6: Gemeinkosten (Overhead) – ca. +8 %
Ein professionell geführter Reinigungsbetrieb hat Fixkosten, die unabhängig vom einzelnen Einsatz anfallen: Verwaltung, Buchhaltung und Lohnabrechnung, Betriebshaftpflichtversicherung, Büro- und Lagerflächen, IT, Software und Telefon, Qualitätssicherung und Objektbegehungen sowie die Angebotserstellung selbst.
27,57 € × 1,08 = ca. 29,78 €
Schritt 7: Unternehmergewinn – ca. 3–5 %
Ein Reinigungsbetrieb ist ein Unternehmen, das Investitionen finanzieren, Rücklagen bilden und unternehmerische Risiken tragen muss. Eine Gewinnmarge von 3 bis 5 % ist in dieser wettbewerbsintensiven Branche bereits moderat.
Ergebnis: 28–31 € Nettostundensatz – zuzüglich Mehrwertsteuer
- Bruttolohn (Lohngruppe 1, ab 01.01.2026): 15,00 €
- Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (~27 %): 19,05 €
× Hochrechnungsfaktor Ausfallzeiten (1,29): 24,57 € - Material und Maschinen: 26,57 €
- Fahrzeug- und Transportkosten: 27,57 €
- Gemeinkosten (~8 %): 29,78 €
- Gewinnmarge (~3 %): ca. 30,67 €
- 19 % Mehrwertsteuer: ca. 36,50 € brutto
Woraus sich der Nettopreis zusammensetzt (30,67 €)
Personalkosten: 24,57 € (80,1 %)
Material und Maschinen: 2,00 € (6,5 %)
Fahrzeug und Transport: 1,00 € (3,3 %)
Gemeinkosten: 2,21 € (7,2 %)
Unternehmergewinn: 0,89 € (2,9 %)
Das macht den Kern sichtbar: Rund 80 % des Nettopreises sind reine Personalkosten – und nur etwa 3 % entfallen auf den Unternehmergewinn. Wer am Preis spart, spart fast immer am Lohn der Reinigungskräfte.
Sonderfall Glas- und Fassadenreinigung: Lohngruppe 6
Nicht jede Reinigungsleistung fällt in Lohngruppe 1. Für die Glas- und Fassadenreinigung gilt die höhere Lohngruppe 6 des Lohntarifvertrags. Der Grund liegt in den erhöhten Anforderungen: Arbeiten in der Höhe und am Gerüst, der Umgang mit Spezialtechnik sowie ein höheres Unfallrisiko rechtfertigen eine höhere Eingruppierung.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeinverbindliche Mindestlohn in Lohngruppe 6 18,40 Euro pro Stunde (zuvor 17,65 Euro). Auf dieser Basis verschiebt sich die gesamte Kalkulation nach oben – nach exakt derselben Systematik wie in Lohngruppe 1:
Bruttolohn (Lohngruppe 6, ab 01.01.2026): 18,40 €
- Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (~27 %): 23,37 €
× Hochrechnungsfaktor Ausfallzeiten (1,29): 30,15 € - Material und Maschinen: 32,15 €
- Fahrzeug- und Transportkosten: 33,15 €
- Gemeinkosten (~8 %): 35,80 €
- Gewinnmarge (~3 %): ca. 36,87 €
- 19 % Mehrwertsteuer: ca. 43,88 € brutto
Bei der Glas- und Fassadenreinigung können die Sach- und Maschinenkosten zusätzlich höher ausfallen als in der Unterhaltsreinigung, etwa durch Reinstwasser- bzw. Osmoseanlagen, Teleskopstangen oder den Einsatz von Hubarbeitsbühnen. Ein Nettostundensatz von 36 bis 38 Euro ist in diesem Bereich daher die Regel und kein überzogener Preis.
Was bedeutet das für Ihr Angebot?
Wer als Auftraggeber ein Angebot mit Stundensätzen deutlich unter 25 Euro netto erhält, sollte kritische Fragen stellen:
- Werden alle Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt?
- Wird der Mindestlohn eingehalten?
- Ist das Personal angemeldet und versichert?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft die Gebäudereinigungsbranche regelmäßig, denn sie gilt als Hochrisiko-Branche im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Als Auftraggeber können Sie im Zweifelsfall in die Mitverantwortung genommen werden.
Ein seriöser Fachbetrieb des Gebäudereiniger-Handwerks legt seine Kalkulation transparent offen und steht für Qualität, Verlässlichkeit und rechtssichere Beschäftigung ein.
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Hinweis zur Methodik
Alle Werte beruhen auf den ab dem 1. Januar 2026 geltenden Tarif- und Sozialversicherungssätzen. Die Beispielrechnung dient der Veranschaulichung; die tatsächliche Kalkulation hängt von Objekt, Leistungsumfang und Reinigungsintervallen ab. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (BG BAU) ergibt sich aus Gefahrklasse und Beitragsfuß und kann je nach Veranlagung abweichen. Der Satz der Umlage U1 variiert je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz.
